Was ist Zeitarbeit?
Zeitarbeit bedeutet aus der Sicht des Gesetzgebers, dass Arbeitnehmer auf Zeit durch eine Zeitarbeitsfirma an Dritte (Entleiher) gegen Entgelt verliehen werden. Weitere Begriffe für Zeitarbeit: Personal-Leasing, Leiharbeit oder gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung.
Warum Zeitarbeit?
Den Wandel der Arbeitswelt begleitet ein Begriff in ganz besonderem Maße: FLEXIBILISIERUNG. Unternehmen müssen elastisch auf spontane Marktanforderungen reagieren und gleichzeitig in der Lage sein, die Kosten im Rahmen des Wettbewerbs zu halten.
Das Konzept, Unabhängigkeit zu erlangen von saisonalen und konjukturellen Schwankungen, von der aktuellen Auftragslage sowie von Engpässen beim Stammpersonal, wird künftig in weit größerem Ausmaß als bisher zu flexiblen Arbeitsmodellen führen. Die Zeitarbeit wird in solchen Konzepten einen deutlich zunehmenden Stellenwert einnehmen. Denn Arbeitskraft nach Bedarf zu ordern ist immer weniger eine Option, sondern fester Bestandteil einer Gesamtstrategie, um den Kostenfaktor Arbeit insgesamt zu flexibilisieren.
Wer wird als Zeitarbeitsunternehmen zugelassen?
Die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung ist schriftlich beim zuständigen Landesarbeitsamt zu beantragen. Die Zulassung wird zunächst auf 1 Jahr befristet. Nach 3 Jahren unbeanstandeter Tätigkeit in der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung kann das Zeitarbeitsunternehmen eine unbefristete Erlaubnis beantragen. Geprüft werden vom Landesarbeitsamt die Zuverlässigkeit des Antragsstellers im Hinbblick auf seine persönliche Eignung , sowie die Betriebsorganisation die sicherstellen muß, daß der Verleiher seinen Arbeitgeberpflichten nachkommt. Ferner wird geprüft, ob das beantragende Unternehmen über die erforderlichen finanziellen Mittel zur Beschäftigung von Arbeitnehmern verfügt.
Wie funktioniert Zeitarbeit?
Der Leiharbeitnehmer schließt mit dem Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) einen Arbeitsvertrag, der die beiderseitigen Rechte und Pflichten regelt. Das Zeitarbeitsunternehmen führt sämtliche Sozialversicherungsbeiträge, Berufsgenossenschafts-Beiträge, Abgaben nach dem Schwerbehindertengesetz sowie die vom Mitarbeiter zu entrichtende Lohnsteuer direkt ab.
Das Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) schließt mit dem Personal suchenden Unternehmen (Entleiher, Kunde) einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ab, der die juristische Grundlage für die Arbeitnehmerüberlassung ist.
Der Entleiher (Kunde) hat gegenüber dem Leiharbeitnehmer Weisungsbefugnis im Rahmen des Aufgabengebietes des Leiharbeitnehmers. Der Entleiher (Kunde) bezahlt an das Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) den vertraglich vereinbarten Stundenverrechnungssatz, in dem sämtliche Kosten enthalten sind.
Der Leiharbeitnehmer erbringt seine Arbeitsleistung im Unternehmen des Kunden (Entleiher) und erhält vom Zeitarbeitsunternehmen seinen im Arbeitsvertrag vereinbarten Lohn bzw. Gehalt.

Neben den spezifischen Gesetzen und Weisungen, die der Gesetzgeber für die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung geschaffen hat gelten für Zeitarbeitsunternehmen die gleichen Regelungen wie für andere Unternehmen auch:
- Arbeitsschutzgesetze
- Arbeitszeitordnung
- Bundesurlaubsgesetz
- Entgeltfortzahlungsgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Kündigungsschutzgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Schwerbehindertengesetz
- Sozialversicherungsrecht
Wie finde ich das richtige Zeitarbeitsunternehmen?
- Hat das Zeitarbeitsunternehmen eine gültige, Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung?
- Ist das Zeitarbeitsunternehmen bereit, den Entleiherbetrieb und die zu besetzenden Arbeitsplätze vorher zu besichtigen?
- Werden Sie gut und in Ruhe vom Disponenten beraten?
- Haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner?
- Ist das Zeitarbeitsunternehmen nach DIN ISO 9000 ff oder nach einem anderen anerkannten Managementsystem zertifiziert?
- Sind die Vertäge des Zeitarbeitsunternehmens transparent, gut verständlich und gesetzeskonform?