Stellenangebot

Eingetragen am: 26.05.2010

Weitere Informationen
Erforderliche Kenntnisse keine
Erforderliche Ausbildung/en keine
Überlassungsdauer ca. 3 Monate
Arbeitszeiten ab 5.00 bis 6.00 Uhr
Bemerkungen Die Produktion von Lebensmitteln bedingt eine Erstbelehrung vom Gesundheitsamt (ca. 1 Stunde bei jeder Kreisverwaltung)

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